Wir kennen mittlerweile eine Reihe von Leuten, die ihre eigenen, individuell gestalteten Latexmasken herstellen wollen. Unabhängig davon, ob es sich dabei um realistische oder gruselige Masken handelt, meist scheitern die Bemühungen an der Herstellung und Anwendung des Ausgangsmaterials. Das hierfür benötigte Wissen ist zwar relativ unbekannt, aber nicht komplett unzugänglich. Ein exzellenter Ort, nach professionellen Anleitungen bzw. technischem Wissen zu suchen sind Patentanmeldungen. Erfindern melden Patent im allgemeinen an, um für einen bestimmten Zeitraum das exklusive Recht zu erhalten, die auf dem Patent basierenden Produkte herzustellen und zu vertreiben. Im Gegenzug veröffentlichen sie das vorher nur firmenintern bekannte Wissen, daß dann üblicherweise nach Ablauf der Schutzdauer oder nach Nichtzahlung der regelmäßig anfallenden Patentgebühren für jedermann frei nutzbar ist.
In den frühen 1990ern meldete nun ein Mann namens Alfredo Garcia ein Patent für eben jenes Einsatzgebiet an (Veröffentlichungsnummer: US4937023). Da er es 1994 versäumte, die fälligen Patentgebühren zu zahlen, ist das Patent erloschen und sollte somit für jedermann frei verfügbar sein. Die von Herrn Garcia vorgeschlagene Vorgehensweise ist kurz zusammengefasst die folgende: Zunächst wird davon ausgegangen, daß bereits eine Negativform der herzustellenden Maske existiert. In diese wird dann eine mit einem Vulkanisierungsmittel beschleunigte Lösung aus flüssigem Latex nach einer gewissen Reaktionszeit eingebracht. Hierfür wird ein auf der Haut keine allergische Reaktionen hervorrufendes und nicht karzinogenes Vulkanisierungsmittel empfohlen, vorzugsweise zinc dibenzoyl dithiocarbonate in einer Konzentration von 3-6%. Nachdem die besagte Lösung an der Innenseite der Gussform in der angestrebten Filmstärke aufgetrocknet ist, wird das verbleibende, nichtangetrocknete und noch flüssige Latex z.b. mithilfe einer Zentrifuge wieder entfernt. Anschließend ist es erforderlich, daß das nun feste, an der Innenseite der Form haftende Latex vollkommen getrocknet wird, z.b. durch Erhitzung auf 50 - 90°C. Danach sollte das Entformen der Maske keine all zu großen Probleme mehr bereiten; letztlich müsste die Maske dann nur noch mit Öffnungen für Augen, Nase und Mund sowie, sofern gewünscht, mit einer ansprechenden Bemalung versehen werden.
Bitte beachten Sie, daß wir keine explizite oder implizite Garantie dafür übernehmen können, daß die beschriebene Vorgehensweise wirklich geeignet und sicher ist, obgleich wir davon ausgehen. Für weitergehende Informationen lesen Sie bitte das Originalpatent, daß Sie bei einschlägigen Datenbanken unter der oben genannten Publikationsnummer aufrufen können.












